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Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Ihnen im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen. Seit 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung steigen Ihre Beiträge parallel zu Ihrem Einkommen.

Nur das medizinisch Notwendigste wird von allen Kassen bezahlt. Rezeptgebühren und viele ärztliche, zahnärztliche und stationäre Behandlungskosten übernehmen sie nicht. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch weitgehend festgelegt. Dennoch gibt es bei den Leistungen einige wichtige Unterschiede. Vergleichen Sie die Tarife im Detail und wählen Sie die für Sie optimale Absicherung!